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NIS-2-Frist verpasst: Droht Geschäftsführern jetzt das erste Bußgeld?

Die Registrierung beim BSI war bis zum 6. März 2026 fällig. Die meisten Chefs hören davon zum ersten Mal. In sechs Minuten: was jetzt droht, was nicht, und was wirklich zählt.

Von Muharrem Eyrice, 22. Oktober 2026. Video 6 Minuten, Lesezeit etwa 4 Minuten.

Vorschaubild: Frist VERSTRICHEN: Erstes NIS-2-Bußgeld für Geschäftsführer?

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Die Frist ist vorbei, und fast keiner hat es gemerkt

Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das neue IT-Sicherheitsgesetz (BSIG). Betroffene Unternehmen mussten sich bis zum 6. März 2026 beim BSI registrieren. Wenn ich Geschäftsführer danach frage, kommt meist eine Gegenfrage: Wo denn? Die Frist ist wie eine abgelaufene Plakette am Lkw: Der Wagen fährt weiter, bis die Kontrolle kommt.

Schuld sind selten die Chefs. Wer eine IT-Abteilung oder ein Systemhaus bezahlt, darf erwarten, dass es ihn auf so ein Thema hinweist. Das ist in den meisten Betrieben nicht passiert.

Was die Behörde eigentlich von Ihnen will

Ohne Fachchinesisch: Die Behörde will, dass Ihre Firma nicht gehackt wird. Angriffe werden häufiger, mit KI werden sie geschickter, und das beliebteste Ziel ist der Mittelstand, weil dort viel zu holen und wenig geschützt ist. Das Gesetz zwingt Sie, sich darum zu kümmern. Mehr steckt nicht dahinter.

§ 38: Wann der Geschäftsführer persönlich haftet

In dem Ozean aus neuen Paragraphen ist einer für Sie entscheidend: § 38 BSIG. Er verpflichtet die Geschäftsführung persönlich, die Schutzmaßnahmen freizugeben, zu überwachen und sich schulen zu lassen. Diese Pflicht lässt sich nicht an den IT-Leiter oder das Systemhaus abgeben.

Verletzen Sie diese Pflicht, haften Sie Ihrer Firma gegenüber für den Schaden. Das Bußgeld für wichtige Einrichtungen reicht bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes, es gilt der höhere Betrag. Für besonders wichtige Einrichtungen liegt es noch höher.

Was droht, und was nicht

Die Behörde prüft in der Praxis meist erst bei Verdacht oder nach einem Vorfall. Wer die Registrierung verpasst hat und jetzt nachmeldet, steht deutlich besser da als jemand, der abwartet. Ein Chemie-Mittelständler mit mehr als 50 Mitarbeitern hat sich im Juli nachträglich registriert, ohne Strafe.

Einen Automatismus gibt es nicht: Vor einem Bußgeld steht eine Anhörung, in der Sie erklären können, was Sie seitdem getan haben. Genau darauf kommt es an.

Die Registrierung ist das kleinste Problem

Die Anmeldung beim BSI dauert eine halbe Stunde. Ab dann kennt die Behörde Ihre Firma, und es gelten die zehn Pflichtmaßnahmen aus § 30, die Meldung von Vorfällen innerhalb von 24 Stunden nach § 32 und Ihre persönlichen Pflichten nach § 38.

Derselbe Chemie-Betrieb hatte nach der Registrierung von 33 geprüften Anforderungen eine erfüllt. Drei Prozent. Registriert und trotzdem ungeschützt, das ist der Normalfall, den wir bei Prüfungen sehen.

Was jetzt zählt

Erstens: Prüfen, ob das Gesetz für Sie gilt. Ihre Branche steht im Gesetz, und Sie haben mindestens 50 Mitarbeiter oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Der NIS-2-Check unten beantwortet das in zwei Minuten.

Zweitens: Nachmelden, wenn es Sie trifft. Drittens, und das ist der eigentliche Punkt: wissen, wo Ihre Firma bei den zehn Pflichten steht, bevor die Behörde fragt. Das ist keine lästige Pflicht, sondern die Gelegenheit, Ihre IT einmal ehrlich prüfen zu lassen.

Kurz gesagt

Die Registrierungsfrist beim BSI war der 6. März 2026. Wer sie verpasst hat, riskiert ein Bußgeld von bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes, die Behörde prüft aber meist erst bei Verdacht oder nach einem Vorfall. Wichtiger als die Frist ist, ob Ihre Firma die zehn Pflichten aus dem Gesetz erfüllt. Peak Value Solutions aus Gütersloh prüft das für Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern.

Ihre Einordnung

Frist verpasst, und jetzt?

Wer nachmeldet und zeigen kann, was er seitdem getan hat, steht in jeder Anhörung besser da. Der Report für Geschäftsführer zeigt Ihnen auf acht Seiten die drei Fragen, an denen sich entscheidet, ob Sie als Chef in der Pflicht stehen.

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Häufige Fragen

Die Frist ist vorbei. Soll ich mich trotzdem noch registrieren?

Ja. Eine verspätete Registrierung ist besser als keine, und die Behörde bewertet, was Sie seit der Frist getan haben. Die Anmeldung beim BSI dauert etwa eine halbe Stunde.

Bekomme ich automatisch ein Bußgeld, wenn ich die Frist verpasst habe?

Nein. Vor einem Bußgeld steht eine Anhörung. In der Praxis prüft die Behörde meist erst bei Verdacht oder nach einem Vorfall. Das Bußgeld kann bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des Jahresumsatzes betragen, es ist kein fester Betrag.

Mein Systemhaus kümmert sich um die IT. Reicht das nicht?

Für die Technik vielleicht. § 38 verlangt aber, dass Sie als Geschäftsführung die Maßnahmen selbst freigeben, überwachen und sich schulen lassen. Das kann Ihnen niemand abnehmen.

Woher weiß ich, ob das Gesetz für meine Firma gilt?

Zwei Fragen entscheiden: Steht Ihre Branche im Gesetz, und haben Sie mindestens 50 Mitarbeiter oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme? Der kostenlose NIS-2-Check beantwortet das in zwei Minuten.

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