Mit unserem Tool finden Sie in zwei Minuten heraus, ob das neue IT-Gesetz für Ihr Unternehmen gilt. Zwei Fragen, ein klares Ergebnis.
Zwei Fragen, ein klares Ergebnis. Ihre Antworten werden nicht gespeichert.
Für Sie gelten die strengsten Anforderungen des Gesetzes, inklusive Registrierungspflicht, Meldepflichten und Bußgeldern von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die Geschäftsführung ist persönlich in der Pflicht (§ 38 BSIG).
Jetzt Erstgespräch vereinbarenSie fallen voraussichtlich unter NIS-2, mit Registrierungspflicht, Meldepflichten und Bußgeldern von bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die Geschäftsführung ist persönlich in der Pflicht (§ 38 BSIG).
Jetzt Erstgespräch vereinbarenGute Nachricht: keine unmittelbare gesetzliche Pflicht. Aber: Der Gesetzgeber hat mit NIS-2 erstmals klar definiert, was ein solides Grundlevel an IT-Sicherheit ausmacht. Wer sich freiwillig daran orientiert, bekommt genau die Sicherheit, die wirklich nötig ist, ohne sich immer neue Tools verkaufen zu lassen. Zudem verlangen große Kunden diese Standards zunehmend von ihren Lieferanten.
Basisschutz-Gespräch vereinbarenDiese Ersteinschätzung ist unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Einstufung. Ob das Gesetz wirklich für Sie gilt, hängt von Ihrer genauen Tätigkeit und weiteren gesetzlichen Kriterien ab. Genau das klären wir im Erstgespräch.
Wir bauen diese Seite laufend aus, unter anderem mit Videos, die NIS-2, Haftung und IT-Sicherheit so erklären, dass es jeder versteht. Folgen Sie uns, um nichts zu verpassen.
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Schritt für Schritt, ob das Gesetz wirklich für Sie gilt, und was das konkret bedeutet.
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