Für Inhaber und Geschäftsführer im Kreis Gütersloh
Ihr IT-Leiter sagt, alles sei im Griff. Seit Dezember 2025 reicht das nicht mehr. Das Gesetz fragt nicht ihn. Es fragt Sie.
Unser Büro ist hier in Gütersloh. Wir sagen Ihnen in klaren Worten, wo Ihre IT wirklich steht, und schließen die Lücken selbst.
Die nackte Wahrheit
Sie zahlen jeden Monat für Ihre IT, damit Sie sich nicht darum kümmern müssen. Das ist vernünftig. Sie haben eine Firma zu führen.
Fragen Sie nach, ob alles sicher ist, hören Sie immer denselben Satz: „Alles im Griff, Chef. Bei uns ist noch nie was passiert.“ Diesen Satz hören wir fast überall. Und fast nirgends stimmt er.
Nicht, weil Ihre Leute schlecht sind. Sondern weil es nie jemand nachgeprüft hat.
Hier im Kreis
Der Kreis Gütersloh lebt vom inhabergeführten Mittelstand. Lebensmittel, Maschinenbau, Elektrotechnik: Alle drei Branchen stehen im neuen IT-Sicherheitsgesetz. Wer dort mindestens 50 Mitarbeiter hat, ist sehr wahrscheinlich betroffen.
Und genau in diesen Betrieben hängt die IT oft an einem einzigen Mann, der alles im Kopf hat. Fällt er aus, wird es still. Ihre Produktion würden Sie nie an einen Meister hängen, der keinen Vertreter hat und nichts aufschreibt. Bei Ihrer IT tun Sie genau das.
Was wir finden
Wir arbeiten für inhabergeführte Unternehmen im Kreis Gütersloh und in ganz Ostwestfalen. Wir fragen nicht, wir lesen nach: Verträge, Rechnungen, Einstellungen. Das Muster ist fast überall dasselbe.
Mehrere IT-Dienstleister schreiben jeden Monat Rechnungen. Wann einer von ihnen im Notfall kommt, steht in keinem Vertrag.
Es läuft jede Nacht. Ob es im Ernstfall Ihre Daten wirklich zurückholt, hat noch nie jemand ausprobiert.
Ein Mitarbeiter hat die Firma vor Monaten verlassen. Sein Zugang zu Ihren Daten funktioniert immer noch.
Die Registrierung beim BSI war bis zum 6. März 2026 fällig. Viele Geschäftsführer hören davon zum ersten Mal von uns.
Beratung und Umsetzung aus einer Hand
Ein Gutachten mit 80 Seiten hilft Ihnen nicht. Ein Berater, der nur Empfehlungen dalässt, auch nicht. Bei uns liegt beides in einer Hand.
Wir leuchten in jede dunkle Ecke Ihrer IT. Am Ende haben Sie schwarz auf weiß, was erfüllt ist, was fehlt und was Sie unnötig Geld kostet. Ohne Fachchinesisch.
Zweite Anmeldestufe einschalten. Backup wirklich zurückspielen. Zugänge aufräumen. Notfallplan schreiben. Doppelte Verträge kündigen. Technisch und auf dem Papier, so dass Sie es nachweisen können.
Mit Ihrem IT-Dienstleister arbeiten wir zusammen, nicht gegen ihn. Er hält die Technik am Laufen. Wir sorgen dafür, dass Sie als Geschäftsführer belegen können, dass Ihre Pflichten erfüllt sind.
Das Gesetz in zwei Fragen
Ob das neue IT-Sicherheitsgesetz für Sie gilt, entscheiden im Kern zwei Fragen:
Gilt es für Sie, sind Sie als Geschäftsführer persönlich in der Pflicht. Sie müssen die Schutzmaßnahmen selbst freigeben und überwachen. Verletzen Sie diese Pflicht, haften Sie Ihrer Firma gegenüber für den Schaden, im Zweifel mit Ihrem Privatvermögen. Dazu kommen Bußgelder von bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Konzernumsatzes. Es gilt der höhere Betrag.
In zwei Minuten prüfen, ob Sie betroffen sind
Eine Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Ob das Gesetz für Sie gilt, hängt von Ihrer genauen Tätigkeit ab. Das klären wir im Erstgespräch.
Gelernt bei PwC und KPMG, zu Hause in Ostwestfalen. Vom ersten Gespräch bis zur Umsetzung haben Sie einen festen Ansprechpartner.
Wer hinter Peak Value stehtDer Report für Geschäftsführer, Oktober 2026
Sind Sie beim BSI registriert? Wer meldet einen Angriff innerhalb von 24 Stunden? Können Sie es schwarz auf weiß beweisen? Acht Seiten, sechs Minuten Lesezeit.
Report kostenlos lesenWenn Ihre Branche im Gesetz steht und Sie mindestens 50 Mitarbeiter haben, sehr wahrscheinlich ja. Im Kreis trifft das viele Lebensmittel-, Maschinenbau- und Elektrotechnikbetriebe. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen in 15 Minuten, wo Sie stehen.
Ja. Unser Büro ist in Gütersloh. Nach Steinhagen, Verl, Harsewinkel oder Rheda-Wiedenbrück brauchen wir meist eine Viertelstunde bis zwanzig Minuten.
Ihr Dienstleister hält die Technik am Laufen. Das Gesetz verlangt aber, dass Sie selbst die Schutzmaßnahmen freigeben und überwachen. Das kann er Ihnen nicht abnehmen. Wir arbeiten mit ihm zusammen und sagen Ihnen offen, was gut läuft und was fehlt.
Nicht ganz. Ihre Großkunden müssen ihre Lieferkette absichern und fragen bald bei Ihnen nach. Und ein Erpressungstrojaner fragt nicht, ob Sie unter das Gesetz fallen.
Nichts. Es dauert 15 Minuten, Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, und es ist kein Verkaufsgespräch.
15 Minuten, kostenlos, mit einer glasklaren Antwort: Stehen Sie in der Haftung, oder ist Ihre IT wirklich sicher?
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenWir sind auch für Geschäftsführer in Bielefeld, Paderborn, Herford und Detmold da.