Für Inhaber und Geschäftsführer in Paderborn

NIS-2 und IT-Sicherheit in Paderborn

Bald fragt nicht nur die Behörde nach Ihrer IT-Sicherheit. Bald fragt Ihr wichtigster Kunde.

Unser Büro ist in Gütersloh, eine gute Dreiviertelstunde von Paderborn entfernt. Wir sagen Ihnen in klaren Worten, wo Ihre IT wirklich steht, und schließen die Lücken selbst.

Die nackte Wahrheit

Kein Nachweis, kein Auftrag

Betroffene Firmen müssen nicht nur sich selbst absichern, sondern auch ihre Lieferkette. Der Konzern, an den Sie liefern, muss gegenüber der Behörde zeigen, dass auch seine Zulieferer sicher sind.

Wie macht er das? Nicht mit guten Worten. Mit Verträgen. Im nächsten Rahmenvertrag steht eine Klausel: Nachweis über Ihre IT-Sicherheit, feste Meldewege, klare Zuständigkeiten. Kein Nachweis, kein Auftrag.

Das trifft Sie auch dann, wenn Sie selbst zu klein für das Gesetz sind. Nur eben als Forderung Ihres Kunden statt als Bußgeld. Und oft schneller, als die Behörde je prüfen würde.

Hier in Paderborn

Paderborn ist eine Stadt der Zulieferer

Elektronik, Fahrzeugteile, Maschinenbau: In Paderborn arbeiten viele Betriebe, die an größere Hersteller liefern. Alle drei Branchen stehen im neuen IT-Sicherheitsgesetz.

Wer dort mindestens 50 Mitarbeiter hat, ist sehr wahrscheinlich selbst betroffen und steht als Geschäftsführer persönlich in der Pflicht. Wer kleiner ist, bekommt die Anforderung über seine Kunden. Wegducken funktioniert in beiden Fällen nicht.

Der Fragebogen kommt

Was Ihr Kunde sehen will, und was die meisten nicht vorlegen können

Die Fragen Ihres Kunden sind selten kompliziert. Schwierig wird es, weil man sie belegen muss, nicht nur beantworten.

1

Ein Notfallplan auf Papier

Nicht im Kopf des IT-Manns, sondern aufgeschrieben. Mit Namen, Telefonnummern und klaren Zuständigkeiten.

2

Ein Backup, das getestet ist

Nicht nur „läuft jede Nacht“, sondern: zurückgespielt, funktioniert, hier ist das Datum.

3

Zugänge, die geregelt sind

Wer kommt an welche Daten? Und wer nicht mehr, weil er die Firma längst verlassen hat?

4

Die Unterschrift der Geschäftsführung

Das Gesetz verlangt, dass Sie die Schutzmaßnahmen selbst freigeben. „Die IT macht das schon“ reicht Ihrem Kunden nicht.

Beratung und Umsetzung aus einer Hand

Wir beraten nicht nur. Wir setzen um.

Wir bringen Sie an den Punkt, an dem Sie dem Fragebogen Ihres Kunden ruhig entgegensehen. Nicht mit Papier allein, sondern weil es stimmt.

1

Wir prüfen, wo Sie wirklich stehen

Wir prüfen ehrlich, was Sie heute belegen können und was nicht. Sie bekommen eine klare Liste, sortiert nach dem, was Ihr Kunde zuerst sehen will.

2

Wir schließen die Lücken selbst

Die Lücken schließen wir selbst: Notfallplan, getestetes Backup, aufgeräumte Zugänge, zweite Anmeldestufe. Technisch und auf dem Papier, so dass jede Antwort im Fragebogen belegt ist.

Mit Ihrem IT-Dienstleister arbeiten wir zusammen. Er kennt Ihre Technik, wir kennen die Anforderungen. Zusammen wird daraus ein Nachweis.

Das Gesetz in zwei Fragen

Gilt NIS-2 für Ihre Firma in Paderborn?

Ob das neue IT-Sicherheitsgesetz für Sie gilt, entscheiden im Kern zwei Fragen:

  • Ihre Branche. Im Gesetz stehen unter anderem Elektronik, Fahrzeugteile, Maschinenbau, Lebensmittel und Chemie.
  • Ihre Größe. Ab 50 Mitarbeitern. Oder mit mehr als 10 Mio. € Umsatz und zugleich mehr als 10 Mio. € Bilanzsumme.

Gilt es für Sie, sind Sie als Geschäftsführer persönlich in der Pflicht. Sie müssen die Schutzmaßnahmen selbst freigeben und überwachen. Verletzen Sie diese Pflicht, haften Sie Ihrer Firma gegenüber für den Schaden, im Zweifel mit Ihrem Privatvermögen. Dazu kommen Bußgelder von bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Konzernumsatzes. Es gilt der höhere Betrag.

In zwei Minuten prüfen, ob Sie betroffen sind

Eine Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Ob das Gesetz für Sie gilt, hängt von Ihrer genauen Tätigkeit ab. Das klären wir im Erstgespräch.

Häufige Fragen aus Paderborn

Gilt NIS-2 für mein Unternehmen in Paderborn?

Wenn Ihre Branche im Gesetz steht und Sie mindestens 50 Mitarbeiter haben, sehr wahrscheinlich ja. In Paderborn betrifft das viele Elektronik-, Fahrzeugteile- und Maschinenbaubetriebe. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen in 15 Minuten, wo Sie stehen.

Wir sind Zulieferer mit weniger als 50 Mitarbeitern. Betrifft uns das?

Unmittelbar oft nicht. Über Ihre Kunden fast immer. Wer an betroffene Firmen liefert, muss früher oder später zeigen, dass seine IT sicher ist.

Unser Kunde hat uns einen Fragebogen zur IT-Sicherheit geschickt. Helfen Sie dabei?

Ja. Wir prüfen, was Sie ehrlich beantworten können, schließen die wichtigsten Lücken und sorgen dafür, dass Ihre Antworten belegt sind.

Kommen Sie nach Paderborn?

Ja. Von unserem Büro in Gütersloh ist es eine gute Dreiviertelstunde. Das Erstgespräch führen wir gern per Video.

Was kostet das Erstgespräch?

Nichts. 15 Minuten, eine ehrliche Einschätzung, kein Verkaufsgespräch.

Könnten Sie den Fragebogen heute beantworten?

15 Minuten, kostenlos, mit einer klaren Antwort, was Ihr Kunde bei Ihnen finden würde.

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