Für Inhaber und Geschäftsführer in Paderborn
Bald fragt nicht nur die Behörde nach Ihrer IT-Sicherheit. Bald fragt Ihr wichtigster Kunde.
Unser Büro ist in Gütersloh, eine gute Dreiviertelstunde von Paderborn entfernt. Wir sagen Ihnen in klaren Worten, wo Ihre IT wirklich steht, und schließen die Lücken selbst.
Die nackte Wahrheit
Betroffene Firmen müssen nicht nur sich selbst absichern, sondern auch ihre Lieferkette. Der Konzern, an den Sie liefern, muss gegenüber der Behörde zeigen, dass auch seine Zulieferer sicher sind.
Wie macht er das? Nicht mit guten Worten. Mit Verträgen. Im nächsten Rahmenvertrag steht eine Klausel: Nachweis über Ihre IT-Sicherheit, feste Meldewege, klare Zuständigkeiten. Kein Nachweis, kein Auftrag.
Das trifft Sie auch dann, wenn Sie selbst zu klein für das Gesetz sind. Nur eben als Forderung Ihres Kunden statt als Bußgeld. Und oft schneller, als die Behörde je prüfen würde.
Hier in Paderborn
Elektronik, Fahrzeugteile, Maschinenbau: In Paderborn arbeiten viele Betriebe, die an größere Hersteller liefern. Alle drei Branchen stehen im neuen IT-Sicherheitsgesetz.
Wer dort mindestens 50 Mitarbeiter hat, ist sehr wahrscheinlich selbst betroffen und steht als Geschäftsführer persönlich in der Pflicht. Wer kleiner ist, bekommt die Anforderung über seine Kunden. Wegducken funktioniert in beiden Fällen nicht.
Der Fragebogen kommt
Die Fragen Ihres Kunden sind selten kompliziert. Schwierig wird es, weil man sie belegen muss, nicht nur beantworten.
Nicht im Kopf des IT-Manns, sondern aufgeschrieben. Mit Namen, Telefonnummern und klaren Zuständigkeiten.
Nicht nur „läuft jede Nacht“, sondern: zurückgespielt, funktioniert, hier ist das Datum.
Wer kommt an welche Daten? Und wer nicht mehr, weil er die Firma längst verlassen hat?
Das Gesetz verlangt, dass Sie die Schutzmaßnahmen selbst freigeben. „Die IT macht das schon“ reicht Ihrem Kunden nicht.
Beratung und Umsetzung aus einer Hand
Wir bringen Sie an den Punkt, an dem Sie dem Fragebogen Ihres Kunden ruhig entgegensehen. Nicht mit Papier allein, sondern weil es stimmt.
Wir prüfen ehrlich, was Sie heute belegen können und was nicht. Sie bekommen eine klare Liste, sortiert nach dem, was Ihr Kunde zuerst sehen will.
Die Lücken schließen wir selbst: Notfallplan, getestetes Backup, aufgeräumte Zugänge, zweite Anmeldestufe. Technisch und auf dem Papier, so dass jede Antwort im Fragebogen belegt ist.
Mit Ihrem IT-Dienstleister arbeiten wir zusammen. Er kennt Ihre Technik, wir kennen die Anforderungen. Zusammen wird daraus ein Nachweis.
Das Gesetz in zwei Fragen
Ob das neue IT-Sicherheitsgesetz für Sie gilt, entscheiden im Kern zwei Fragen:
Gilt es für Sie, sind Sie als Geschäftsführer persönlich in der Pflicht. Sie müssen die Schutzmaßnahmen selbst freigeben und überwachen. Verletzen Sie diese Pflicht, haften Sie Ihrer Firma gegenüber für den Schaden, im Zweifel mit Ihrem Privatvermögen. Dazu kommen Bußgelder von bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Konzernumsatzes. Es gilt der höhere Betrag.
In zwei Minuten prüfen, ob Sie betroffen sind
Eine Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. Ob das Gesetz für Sie gilt, hängt von Ihrer genauen Tätigkeit ab. Das klären wir im Erstgespräch.
Gelernt bei PwC und KPMG, zu Hause in Ostwestfalen. Vom ersten Gespräch bis zur Umsetzung haben Sie einen festen Ansprechpartner.
Wer hinter Peak Value stehtDer Report für Geschäftsführer, Oktober 2026
Sind Sie beim BSI registriert? Wer meldet einen Angriff innerhalb von 24 Stunden? Können Sie es schwarz auf weiß beweisen? Acht Seiten, sechs Minuten Lesezeit.
Report kostenlos lesenWenn Ihre Branche im Gesetz steht und Sie mindestens 50 Mitarbeiter haben, sehr wahrscheinlich ja. In Paderborn betrifft das viele Elektronik-, Fahrzeugteile- und Maschinenbaubetriebe. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen in 15 Minuten, wo Sie stehen.
Unmittelbar oft nicht. Über Ihre Kunden fast immer. Wer an betroffene Firmen liefert, muss früher oder später zeigen, dass seine IT sicher ist.
Ja. Wir prüfen, was Sie ehrlich beantworten können, schließen die wichtigsten Lücken und sorgen dafür, dass Ihre Antworten belegt sind.
Ja. Von unserem Büro in Gütersloh ist es eine gute Dreiviertelstunde. Das Erstgespräch führen wir gern per Video.
Nichts. 15 Minuten, eine ehrliche Einschätzung, kein Verkaufsgespräch.
15 Minuten, kostenlos, mit einer klaren Antwort, was Ihr Kunde bei Ihnen finden würde.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenWir sind auch für Geschäftsführer in Gütersloh, Bielefeld, Herford und Detmold da.